Am Samstagmorgen ging die Nachricht über die Ticker: zwei
Der GVP und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit haben die Verhandlungen über den Abschluss eines Entgelttarifvertrages am Abend des 12.09.2025 erfolgreich beenden können – und das nach „nur“ zwei Gesprächsrunden.
Auf was haben sich die Tarifvertragsparteien nun verständigt?
Keine Anpassung der Entgelte bis zum 31.12.2025 (= drei volle Leermonate)
Dann folgen drei Entgeltanpassungen, nämlich:
Ab dem 01.01.2026: Erhöhung der Entgelte um 2,99 %
Ab dem 01.09.2026: Erhöhung der Entgelte um 2,5 %
Ab dem 01.04.2027: Erhöhung der Entgelte um weitere 3,5 %
Laufzeit des Tarifvertrages: 24 Monate
Erklärungsfrist bis zum 22.10.2025
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Ausgangslage der Branche und der überdurchschnittlichen Erhöhung der tariflichen Entgelte in den letzten Jahren schmerzt jede (weitere) Anpassung.
Insgesamt kann man das Ergebnis aber durchaus als ordentlich bezeichnen, insb. wenn man die Ausgangsforderungen bzw. Angebote miteinander vergleicht.
Die DGB-Gewerkschaften haben eine Entgelterhöhung von 7,5 % zum 01.10.2025 bei einer Laufzeit von 12 Monaten verlangt, der GVP hat eine Anpassung der Entgelte um 1,5 % ab dem 01.04.2026 angeboten. 💬
Immerhin ist nun für insgesamt 24 Monate Ruhe „im Karton“ – die Branche weiß nun, was in den nächsten zwei Jahren auf sie zukommt.
Spannend bleibt es jedoch weiterhin: die IG Metall hat die von ihr geschlossenen Tarifverträge über die Branchenzuschläge (mit Wirkung zum 30.09.2025) gekündigt; eine Einigung wurde bislang noch nicht erreicht.
Es wird in diesem Zusammenhang noch weiterverhandelt werden müssen – mit offenem Ausgang.
Sollte bis zum 30.09.2025 keine Verständigung erfolgen, dürften die Auswirkungen für die Praxis überschaubar bleiben: die Branchenzuschlagstarifverträge dürften zunächst nachwirken, so dass auch ab dem 10. Einsatzmonat beim Kunden kein strenges gesetzliches equal pay zu gewähren ist.
Hier ist also noch etwas Geduld gefragt, bis auch in diesem Zusammenhang das Ergebnis steht.

