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Es ist vollbracht — der Zusammenschluss von BAP und iGZ zum GVP wird nun auch tariflich vollzogen!

Es ist vollbracht — der Zusammenschluss von BAP und iGZ zum GVP wird nun auch tariflich vollzogen!


Es ist schon ein Weilchen her, nämlich über 1,5 Jahre, dass sich die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit (BAP und iGZ) mit Wirkung zum 01.12.2023 zum GVP zusammengeschlossen haben.

Die von BAP und iGZ mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit jeweils gesondert vereinbarten Tarifwerke BAP/DGB und iGZ/DGB, die inhaltlich zwar große Parallelen, aber auch noch Unterschiede aufweisen, waren von der „Fusion“ nicht betroffen, sondern „liefen“ im GVP weiter.

Ein tarifrechtliches Unikum – so kann man zumindest behaupten: ein Arbeitgeberverband, bei dem gleich zwei Tarifwerke mit dem identischen Tarifpartner auf der Gewerkschaftsseite gelten.
Damit ist nun Schluss: mit Wirkung zum 01.01.2026 werden die beiden Tarifwerke zu einem einheitlichen Regelwerk (GVP/DGB) zusammengefasst.

Endlich – kann man sagen – wird auch das Projekt der Zusammenführung der Verbände auf tariflicher Ebene vollendet.

Und das Ergebnis kann sich sehen lassen, zumal die Verhandelnden des GVP sich nicht nur mit den DGB-Gewerkschaften auseinandersetzen, sondern auch die (vormaligen) BAP- und iGZ-Mitglieder (mit deren jeweiligen Tarifverträgen und einer ggf. unterschiedlichen Interessenlage) mitnehmen mussten.
Zwar verbleiben im neuen Tarifwerk für Arbeitgeber einige „pain points“, z.B. die für Zeitarbeitsunternehmen teure Schnittberechnung bei der Entgeltfortzahlung und Urlaub, jedoch war nicht damit zu rechnen, dass das Tarifwerk von links nach rechts gekrempelt wird, da in diesem Fall auch die Gewerkschaften sicherlich aus deren Sicht einige (natürlich abweichend gelagerte) „pain points“ adressiert hätte.

Erfreulich ist insb., dass die Digitalisierung tariflich ankommt: Arbeitsverträge können bereits 𝐚𝐛 𝐝𝐞𝐦 𝟎𝟏.𝟎𝟖.𝟐𝟎𝟐𝟓 nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG in Textform (also auch per E-Mail) geschlossen werden. Die in den Tarifwerken von BAP und iGZ vorgesehene strenge und m.E. überholte Schriftform ist damit Geschichte.

Die weitere, vertiefende inhaltliche Analyse des neuen tariflichen Regelwerks folgt in weiteren Beiträgen!
Erst einmal sollten wir uns über die „Einheit“ des Verbandes auf Tarifebene freuen – die Reise war lang, der Weg war (manchmal) sicherlich steinig, aber das Ziel ist nun erreicht!

Unseren Glückwunsch an alle Personen und Gremien, die zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen beigetragen haben – well done!

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