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Infobrief Zeitarbeit März 2026: Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung

Infobrief Zeitarbeit März 2026: Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung


Der Infobrief Zeitarbeit für März 2026 ist erschienen und fasst die wichtigsten Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung kompakt zusammen. Im Fokus stehen aktuelle tarifliche Änderungen sowie eine neue arbeitsgerichtliche Entscheidung, die für die Praxis der Personaldienstleistung von besonderer Relevanz ist.

Tarifvertrag TV BZ ME: Änderungen im Überblick

Ein zentraler Bestandteil des Infobriefs ist die Darstellung der Anpassungen im neu abgeschlossenen Tarifvertrag TV BZ ME zwischen dem GVP und der IG Metall. Die Änderungen betreffen insbesondere die Zuschlagsstruktur und deren zukünftige Ausgestaltung.

Anpassungen bei Zuschlägen und Deckelung

Im Zuge der Neuregelung ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

  • Der Zuschlag auf der fünften Stufe wird reduziert.
  • Gleichzeitig wird die Deckelungsgrenze angehoben.

Diese Anpassungen führen zu einer veränderten Gewichtung innerhalb des bestehenden Zuschlagssystems und können sich je nach Einsatzdauer unterschiedlich auswirken.

Zeitliche Umsetzung der Neuregelungen

Die Einführung der Änderungen erfolgt schrittweise und ist abhängig vom jeweiligen Einsatzbeginn des Zeitarbeitnehmers. Dabei gilt:

  • Die Umstellung erfolgt in mehreren Etappen.
  • Maßgeblich ist der Beginn der Überlassung.
  • Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Einsätze ab dem 01. April 2027.

Für bereits laufende Überlassungen ergeben sich somit zunächst keine unmittelbaren Änderungen.

Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Aktuelle Rechtsprechung

Ein weiterer Schwerpunkt des Infobriefs ist die arbeitgeberseitige Pflicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Kündigung. Anlass ist eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.

Wann darf der Beweiswert angezweifelt werden?

Das Gericht befasst sich auf Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern können.

Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere:

  • der zeitliche Zusammenhang zwischen Kündigungszugang und Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • die Voraussetzungen für eine sogenannte Erschütterungswirkung der Bescheinigung

Ein besonders enger zeitlicher Zusammenhang kann dazu führen, dass Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zulässig sind. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber berechtigt sein, eine genauere Überprüfung zu verlangen.

Relevante Entwicklungen für die Praxis der Zeitarbeit

Der Infobrief Zeitarbeit März 2026 bietet eine strukturierte Übersicht über aktuelle tarifliche und arbeitsrechtliche Entwicklungen. Die Änderungen im TV BZ ME sowie die Entscheidung des LAG Düsseldorf zeigen, dass sowohl tarifliche Rahmenbedingungen als auch die Rechtsprechung weiterhin in Bewegung sind. Für Unternehmen und Personaldienstleister ist es daher entscheidend, diese Entwicklungen frühzeitig zu berücksichtigen.

Abschließend wünschen wir Ihnen – wie immer – viel Spaß bei der Lektüre des Infobriefs.

Wenn Sie ergänzende Fragen haben sollten, den Infobrief Zeitarbeit regelmäßig beziehen wollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei dem Autor Dr. Alexander Bissels.

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