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Die Däubler-Kampagne ist tot, lang lebe die Däubler-Kampagne! So oder so ähnlich kann man (leider) formulieren!

Die Däubler-Kampagne ist tot, lang lebe die Däubler-Kampagne! So oder so ähnlich kann man (leider) formulieren!


Was ist die Däubler-Kampagne überhaupt? Es handelt sich dabei um eine maßgeblich von Herrn Prof. Däubler mitentwickelte Idee, aktiv Zeitarbeitnehmer zu suchen und diese finanziell und auch juristisch dabei zu unterstützen, gegen Personaldienstleister Ansprüche auf Gleichstellung (in erster Linie gerichtet auf equal pay) durchzusetzen.

Es wird argumentiert, dass die Tarifverträge der Zeitarbeit, durch die vom Gleichstellungsgrundsatz abgewichen wird, gegen europarechtliche Grundsätze verstoßen sollen. An sich hatte man angenommen, dass sich die Däubler-Kampagne erledigt hat, nachdem zunächst der EuGH und sodann das BAG bestätigt haben, dass es an den Tarifverträgen der Zeitarbeit grds. nichts zu deuteln gibt.

Jüngst sorgt jedoch ein Artikel für Aufmerksamkeit, in dem über ein beim ArbG Köln anhängiges und vom DGB-Rechtsschutz vertretenes Verfahren berichtet wird, in dem ein Zeitarbeitnehmer einen equal pay-Anspruch in Höhe von 570,00 EUR einklagte.

Das Verfahren wurde zunächst ausgesetzt, um die Entscheidungen des EuGH und darauf aufsetzend des BAG abzuwarten. Nach den Rückschlägen, die sich die dortigen Kläger abgeholt haben, wurde das Kölner Verfahren wiederaufgenommen und hilfsweise beantragt, dieses erneut auszusetzen, um dem EuGH im Rahmen eines Vorlageverfahrens Gelegenheit zu geben, seine erste Entscheidung „nachzuschärfen“ bzw. zu konkretisieren.

Zu einer Sachentscheidung ist es am ArbG Köln nicht mehr gekommen. Das Zeitarbeitsunternehmen hat den Anspruch anerkannt – es ist daraufhin ein Anerkenntnisurteil ergangen. Dieses wird von den Vertretern der Däubler-Kampagne so ausgelegt, dass der Personaldienstleister die „Notbremse“ gezogen haben will. Zeitarbeitnehmer werden dazu aufgerufen, nun zu klage

Wörtlich: „Es war noch nie so einfach, als Leiharbeiter einen Prozess zu gewinnen. Das Geld liegt gewissermaßen auf der Straße. Man muss es nur aufsammeln.“ Ob das wirklich so einfach ist, darf mit einem Fragezeichen versehen werden. Realistisch ist vielmehr, dass der in dem konkreten Verfahren beklagte Personaldienstleister schlicht aus prozessökonomischen Gründen ein Anerkenntnis abgegeben hat.

Für einen Betrag in Höhe von 570,00 EUR führt ein „vernünftiger“ Arbeitgeber im Zweifel keinen Rechtsstreit über drei Instanzen (und einen etwaigen zusätzlichen Weg nach Luxemburg). Ob das Geld jetzt nur noch aufgesammelt werden muss, darf also stark bezweifelt werden. Spannend bleibt jedoch, ob es auf Grundlage dieses Artikels gehäuft zu equal pay-Klagen kommen wird.

Wir sind optimistisch: dazu wird es nicht kommen!

Aber: Die Däubler-Kampagne ist (noch) nicht tot. Der Kampf gegen die Tarifverträge der Zeitarbeit geht weiter.

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