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OUT NOW – Infobrief Zeitarbeit (November 2025) mit aktuellen Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung!

OUT NOW – Infobrief Zeitarbeit (November 2025) mit aktuellen Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung!


In der aktuellen Ausgabe des Infobriefs Zeitarbeit finden Sie einen umfassenden Beitrag, der sich mit den Auswirkungen der Entgelttransparenzrichtlinie befasst, die bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

In diesem gehen wir – unter Berücksichtigung des inzwischen vorliegenden Kommissionsberichts, der den Inhalt des zu erwartenden Gesetzes im Zweifel maßgeblich prägen wird – insb. auf die Besonderheiten ein, die für die Zeitarbeitsbranche von Bedeutung sind.

Und um es vorwegzunehmen: Die Tarifverträge der Zeitarbeit schützen nicht vor den Wirkungen der Entgelttransparenzrichtlinie.

Auch müssen keine Schwellenwerte hinsichtlich der Beschäftigtenzahl als Voraussetzung für die Anwendung der Richtlinie überschritten werden. Diese wird daher ausnahmslos jeden Personaldienstleister betreffen.

Bedauerlicherweise drängt das Thema. Personaldienstleister sollten sich möglichst kurzfristig damit befassen, um entsprechend gut vorbereitet zu sein. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die sicherzustellende Entgelttransparenz im internen Bereich.

Zudem finden Sie in diesem Infobrief weitere Beiträge

👉 zur Bestimmung der Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen (unter Berücksichtigung einer aktuellen Entscheidung des BAG) sowie

👉 zur Zustellung von Schreiben, z.B. einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung an den Arbeitnehmer, durch ein Einwurfeinschreiben.

Ein „frisches“ Urteil des LAG Hamburg bringt hier bedauerlicherweise weitere Rechtsunsicherheit.

Sollten Sie den Infobrief Zeitarbeit regelmäßig beziehen wollen, schicken Sie Dr. Alexander Bissels gerne eine Nachricht über LinkedIn oder eine E-Mail

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