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INFOBRIEF Zeitarbeit (August 2025) mit aktuellen Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung!

INFOBRIEF Zeitarbeit (August 2025) mit aktuellen Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung!


In der aktuellen Ausgabe des Infobriefs Zeitarbeit finden Sie eine zusammenfassende und gleichsam bewertende Darstellung des GVP/DGB-Tarifwerks (bestehend aus einem MTV, einem ERTV und einem ETV), das zum 01.01.2026 in Kraft tritt und die bisher noch parallel laufenden Tarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB ersetzt.

Wesentliche strukturelle Änderungen sind in den neuen Tarifverträgen nicht enthalten, jedoch waren Anpassungen zur Vereinheitlichung der beiden Tarifwerke von BAP/DGB und iGZ/DGB erforderlich. Auf diese muss sich die Praxis vorbereiten.

Was in diesem Zusammenhang zu tun ist und welche Änderungen auf Sie zukommen, erläutern wir Ihnen in unserem zweiten Teil der Zusammenfassung. Der dritte (und letzte) Teil folgt dann in der nächsten Ausgabe des Infobriefs Zeitarbeit (September 2025) – seien bzw. bleiben Sie also gespannt!

Darüber hinaus kommentieren wir für Sie eine aktuelle Entscheidung des LAG Niedersachsen, in der sich das Gericht mit der Klage eines Zeitarbeitnehmers befassen musste, der sich – trotz einer bei dem Kunden angeordneten Gleichstellung mit den dort tätigen Stammbeschäftigten – darauf berief, dass ihm „on top“ noch die Zahlung eines um einen Mitgliedervorteil erhöhten tariflichen Urlaubsgeldes zustehen sollte. Das LAG Niedersachsen lehnte dies mit überzeugenden Erwägungen ab, ließ aber die Revision zu, die inzwischen beim BAG anhängig ist. Das letzte Wort ist in diesem Zusammenhang (leider) noch nicht gesprochen.

Abschließend wünschen wir Ihnen – wie immer – viel Spaß bei der Lektüre des Infobriefs.

Sollten Sie den Infobrief Zeitarbeit regelmäßig beziehen wollen, schicken Sie mir gerne eine E-Mail.

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