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OUT NOW – INFOBRIEF Zeitarbeit (Februar 2026) mit aktuellen Entwicklungen in der Abeitnehmerüberlassung!

OUT NOW – INFOBRIEF Zeitarbeit (Februar 2026) mit aktuellen Entwicklungen in der Abeitnehmerüberlassung!


Der aktuelle Infobrief Zeitarbeit (Februar 2026) ist erschienen und enthält spannende sowie praxisrelevante Entwicklungen rund um die Arbeitnehmerüberlassung.

Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB – Entscheidung des LAG Köln

In der aktuellen Ausgabe des Infobriefs Zeitarbeit finden Sie die Zusammenfassung einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln. Das Gericht hatte sich mit der praxisrelevanten Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen eine arbeitgeberseitige Kündigung nach § 174 S. 1 BGB wirksam zurückgewiesen werden kann.

Eine Zurückweisung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Kündigung nicht vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet wurde, etwa vom alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer einer GmbH. Fehlt es an einer entsprechenden Vollmachtsurkunde, kann der Arbeitnehmer die Kündigung grundsätzlich unverzüglich zurückweisen.

Keine Zurückweisung bei vorheriger Inkenntnissetzung

Eine Zurückweisung ist hingegen gemäß § 174 S. 2 BGB ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor über die Kündigungsbefugnis der unterzeichnenden Person in Kenntnis gesetzt worden ist.

Gerade in der Personaldienstleistungsbranche erfolgt diese Inkenntnissetzung häufig durch eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, teilweise kombiniert mit einem Aushang am Schwarzen Brett in der jeweiligen Niederlassung.

Praxishinweise zum iGZ-Musterarbeitsvertrag

Das LAG Köln hat sich im konkreten Fall mit einer Bestimmung im iGZ-Musterarbeitsvertrag auseinandergesetzt und dabei einen grundsätzlich praxistauglichen Weg aufgezeigt, wie Zeitarbeitsunternehmen die Anforderungen des § 174 S. 2 BGB rechtssicher umsetzen können. Für die Vertragsgestaltung in der Arbeitnehmerüberlassung bietet die Entscheidung damit wertvolle Orientierung.

Entgelttransparenzrichtlinie – Ergebnisse der Kommission

Darüber hinaus enthält der Infobrief einen Gastbeitrag von Dr. Angela Emmert und Daniel Hennig. Vorgestellt werden die wesentlichen Erkenntnisse aus dem inzwischen vorliegenden Abschlussbericht der eingesetzten Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie, die auch für Zeitarbeitsunternehmen von erheblicher Bedeutung ist.

Die dort aufgezeigten Handlungsbedarfe werden in der Praxis bislang leider vielfach noch verdrängt. Es wird höchste Zeit, sich mit den kommenden Anforderungen aktiv auseinanderzusetzen und die notwendigen Anpassungen frühzeitig anzugehen.

Abschließend wünschen wir Ihnen – wie immer – viel Spaß bei der Lektüre des Infobriefs.

Wenn Sie ergänzende Fragen haben sollten, den Infobrief Zeitarbeit regelmäßig beziehen wollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei dem Autor Dr. Alexander Bissels.

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