Der aktuelle Infobrief Zeitarbeit (Januar 2026) ist erschienen und enthält spannende sowie praxisrelevante Entwicklungen rund um die Arbeitnehmerüberlassung.
Kündigungsschutzklage einer Musiklehrerin vor dem ArbG Berlin
In der aktuellen Ausgabe des Infobriefs Zeitarbeit finden Sie die Zusammenfassung einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin. Gegenstand des Verfahrens war die Kündigung einer Musiklehrerin, gegen die diese Kündigungsschutzklage erhoben hatte.
Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis bestanden habe. Dieses Ergebnis überrascht zumindest auf den ersten Blick, da zuvor von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt worden war, dass ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Spannungsverhältnis zwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Das Urteil verdeutlicht das Spannungsverhältnis zwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und zeigt, dass die Anforderungen an ein arbeitsrechtliches Arbeitsverhältnis anders gelagert sind als die Voraussetzungen für ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis.
Selbst wenn durch die Deutsche Rentenversicherung und/oder ein Sozialgericht ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis festgestellt wird, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der betroffene Beschäftigte auch arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist und damit Arbeitnehmerschutzrechte für sich in Anspruch nehmen kann.
Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement
Darüber hinaus bereiten wir in diesem Infobrief ein Urteil des Arbeitsgerichts Gießen auf, das sich mit der sozialen Rechtfertigung einer krankheits- und damit personenbedingten Kündigung befasst.
Ist der Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig erkrankt, obliegt es dem Arbeitgeber, vor Ausspruch der Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen.
Das Gericht stellte klar, dass eine erneute Durchführung eines bEM erforderlich werden kann, wenn zwischen dem ersten bEM und dem Ausspruch der Kündigung weitere erhebliche krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten angefallen sind. Diese Entscheidung sollten Arbeitgeber zwingend berücksichtigen, um vor Gericht keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Anstehendes Event: KI-Kompetenztage 2026
Zudem finden Sie in diesem Infobrief einen Hinweis auf die KI-Kompetenztage 2026, einen Praxis-Deep-Dive für Personaldienstleister. Die Veranstaltung wird von Liebe Zeitarbeit – Daniel Müller organisiert.
Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist dringend zu empfehlen, um das eigene Unternehmen – unter Berücksichtigung der Chancen, aber auch der Herausforderungen von KI für die Personaldienstleistungsbranche – zukunftsorientiert aufzustellen.
Abschließend wünschen wir Ihnen, wie immer, viel Spaß bei der Lektüre des Infobriefs.
Wenn Sie ergänzende Fragen haben sollten, den Infobrief Zeitarbeit regelmäßig beziehen wollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei dem Autor Dr. Alexander Bissels.

