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OUT NOW – Infobrief Zeitarbeit (Oktober 2025) mit aktuellen Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung!

OUT NOW – Infobrief Zeitarbeit (Oktober 2025) mit aktuellen Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung!


In der aktuellen Ausgabe des Infobriefs Zeitarbeit finden Sie die Zusammenfassung einer Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg, das sich mit der Frage befassen musste, ob die vertragliche Pflicht eines Zeitarbeitnehmers zur Arbeitszeitdokumentation auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von dem Personaldienstleister eingeklagt werden kann.

Das Gericht verneinte dies – nach unserem Dafürhalten allerdings rechtsfehlerhaft und mit einer nicht überzeugenden Begründung. Dennoch ist das Urteil zunächst in der Welt, sodass sich die Praxis darauf einstellen muss.

Darüber hinaus stellen wir für Sie auf Grundlage einer aktuellen Entscheidung des BAG die Grundsätze zur Erschütterung des Beweiswerts einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dar.

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stellt für Personaldienstleister eine hohe wirtschaftliche Belastung dar. Vor diesem Hintergrund sollten Zeitarbeitsunternehmen entsprechend sensibilisiert sein, wenn in Zusammenhang mit einer Kündigung oder einer sonstigen Konfliktsituation im laufenden Arbeitsverhältnis eine Krankmeldung durch den Zeitarbeitnehmer erfolgt.

Es sollte dann erwogen werden, die Entgeltfortzahlung einzustellen bzw. eine solche nicht zu gewähren.

Zudem finden Sie in diesem Infobrief weitere Beiträge, nämlich:

• zur neuerlichen Änderung der FW AÜG der BA (mit Blick auf grenzüberschreitende Einsätze von Zeitarbeitnehmern, die nur virtuell bei dem Kunden eingegliedert werden),
• zu einem möglichen bzw. sich sogar ankündigenden Aufflammen der sog. Däubler-Kampagne sowie
• zum Auslaufen der Lohnuntergrenzenverordnung mit Ablauf des 30.09.2025. Dies führt dazu, dass gegenwärtig und bis auf weiteres kein gesetzlich festgelegtes Mindeststundenentgelt in der Zeitarbeit gilt.

Abschließend wünschen wir Ihnen – wie immer – viel Spaß bei der Lektüre des Infobriefs.

Sollten Sie den Infobrief Zeitarbeit regelmäßig beziehen wollen, schicken Sie Dr. Alexander Bissels / CMS eine Nachricht über LinkedIn oder eine E-Mail.

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