Die Tarifverhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbands der Personaldienstleister e.V. (GVP) und der IG Metall über die bestehenden Branchenzuschlagstarifverträge sind am gestrigen Tag ohne Ergebnis geblieben.
Wie der GVP auf LinkedIn mitteilte, sollen die Gespräche in Kürze fortgesetzt werden.
Hintergrund: Kündigung der Branchenzuschlagstarifverträge durch die IG Metall
Die IG Metall hat die mit ihr abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge (BZTV) zum 30. September 2025 gekündigt. Betroffen sind insbesondere die Branchenzuschläge für die Arbeitnehmerüberlassung in folgenden Bereichen:
- Metall- und Elektroindustrie
- Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie
- Textil- und Bekleidungsindustrie
Mit diesen Tarifverträgen werden für Zeitarbeitnehmer:innen stufenweise Zuschläge auf den Grundlohn gezahlt, um sie mit den Entgelten der Stammbelegschaften in den Einsatzbetrieben anzugleichen.
Was bedeutet das für Personaldienstleister und Zeitarbeitsunternehmen?
Seit dem 1. Oktober 2025 wirken die gekündigten Branchenzuschlagstarifverträge nach.
Das heißt: Die Rechtsnormen dieser Tarifverträge gelten fort, bis sie durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz – TVG).
Diese sogenannte Nachwirkung soll verhindern, dass ein regelungsfreier Zustand entsteht, in dem es keine verbindlichen tariflichen Regelungen mehr gibt. In der juristischen Literatur wird zudem überwiegend vertreten, dass auch in der Arbeitnehmerüberlassung durch die Inbezugnahme nachwirkender Tarifverträge weiterhin vom gesetzlichen Gleichstellungsgrundsatz abgewichen werden kann.
Für Personaldienstleister bedeutet das konkret:
- Die bisherigen Branchenzuschläge bleiben zunächst bestehen.
- Entgeltabrechnungen können weiterhin auf Basis der bisherigen Tarifregelungen erfolgen.
- Änderungen ergeben sich erst, wenn sich GVP und IG Metall auf neue Tarifbedingungen verständigen.
Wie geht es weiter?
Die Tarifparteien haben angekündigt, die Verhandlungen zeitnah fortzusetzen.
Über mögliche Anpassungen oder neue Konditionen in den Branchenzuschlagstarifverträgen wird derzeit noch nicht spekuliert.
Klar ist jedoch: Ein neues Tarifergebnis könnte relevante Auswirkungen auf Löhne, Kalkulationen und Vertragsgestaltung in der Zeitarbeit haben.
Auch wenn die Gespräche bislang ohne Ergebnis endeten, besteht für Personaldienstleister aktuell keine unmittelbare Handlungsnotwendigkeit. Die bisherigen Branchenzuschlagstarifverträge gelten nach wie vor, bis eine neue Regelung in Kraft tritt.
Wir verfolgen die Entwicklungen rund um die Tarifverhandlungen zwischen GVP und IG Metall aufmerksam und halten Sie über neue Ergebnisse und Auswirkungen auf die Praxis zeitnah auf dem Laufenden.

