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Out Now – INFOBRIEF ZEITARBEIT AUGUST 2026

Out Now – INFOBRIEF ZEITARBEIT AUGUST 2026


Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung

Zugang von Erklärungen per Einwurfeinschreiben

In der aktuellen Ausgabe des Infobriefs Zeitarbeit befassen wir uns zunächst mit einer Entscheidung des BAG, die derzeit erhebliche Aufmerksamkeit in der (arbeitsrechtlichen) Praxis erfährt.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Zugang einer empfangsbedürftigen Erklärung auch künftig mittels Einwurfeinschreiben rechtssicher nachgewiesen werden kann.

Das BAG verneint für das bislang von der Deutschen Post AG verwendete digitale Zustellverfahren einen Anscheinsbeweis für den Zugang und stellt damit langjährig etablierte Prozesse bei der Übermittlung arbeitsrechtlich relevanter Erklärungen auf den Prüfstand.

Zugleich werfen zwischenzeitlich vorgenommene Anpassungen des Zustellungsverfahrens neue Fragen auf, die die Praxis in den kommenden Jahren weiter beschäftigen werden.

AGG-Hopping und Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber

Darüber hinaus stellen wir Ihnen eine aktuelle Entscheidung des ArbG Düsseldorf vor, die sich mit den Grenzen des sog. AGG-Hoppings sowie mit den Voraussetzungen einer Vermutung für eine Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers auseinandersetzt.

Das Gericht nimmt dabei nicht nur eine konsequente Missbrauchskontrolle vor, sondern lehnt darüber hinaus die bisherige Rechtsprechung des BAG, nach der bei einem Verstoß gegen die arbeitgeberseitigen Pflichten bei schwerbehinderten Bewerbern (§ 164 SGB IX) von einem Indiz wegen der Benachteiligung wegen einer Behinderung auszugehen ist, ausdrücklich ab – ein Paukenschlag!

Die Entscheidung dürfte vor diesem Hintergrund über den Einzelfall hinaus erhebliche Bedeutung für zukünftige Verfahren haben, in denen es um eine (vorgebliche) Diskriminierung wegen einer Behinderung geht.

Infobrief Zeitarbeit kostenfrei beziehen

Abschließend wünschen wir Ihnen – wie immer – viel Spaß bei der Lektüre des Infobriefs.

Sollten Sie diesen regelmäßig (kostenfrei!) beziehen wollen, schicken Sie mir gerne eine Nachricht über LinkedIn oder eine E-Mail (alexander.bissels@cms-hs.com).

Hier können Sie den Infobrief (Ausgabe August 2026 als Auszug) abrufen:

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